Lesen Sie hier, wie einfach es ist, Ihre Hilfsmittelverordnung oder Ihr Sanitätshausrezept über unsere Website hochzuladen.
Sie haben ein Rezept erhalten, möchten aber nicht aus dem Haus gehen, um dieses einzulösen? Oder begleiten Sie einen Angehörigen oder Bekannten zum Arzt bzw. holen ihn aus dem Krankenhaus ab? Für diese Fälle haben wir unseren Online-Rezeptservice eingeführt, den Sie auf unserer Homepage www.kowsky.com finden. Fotografieren Sie das Rezept mit Ihrem Handy (oder scannen Sie es am Computer ein) und laden Sie es auf unserer Website hoch. Auf diesem Wege wird das Rezept direkt bei uns eingereicht. Schneller und unkomplizierter geht es nicht.
Sobald das Rezept bei uns eintrifft, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Hilfsmittelversorgung vor Ort zu koordinieren und durchzuführen. Sollten für Ihr eingereichtes Online-Rezept besondere Vorleistungen nötig sein – wie zum Beispiel die individuelle Vermessung von Körperteilen oder das Nehmen eines Abdruckes – setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen die Details. So stellen wir sicher, dass Sie bestmöglich versorgt werden.
Rezept online einreichen – So funktioniert’s:
Reichen Sie jetzt Ihre Hilfsmittelverordnung bzw. Ihr Sanitätshausrezept online hoch und beachten Sie dabei folgende Schritte:
Laut Definition sind Hilfsmittel Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund einer ärztlichen Verordnung. Der Gebrauch der Hilfsmittel ersetzt, erleichtert oder ergänzt eine beeinträchtigte Körperfunktion. Diese Hilfsmittelverordnung stellt ein Arzt aus und Sie können die Produkte über ein Sanitätshaus beziehen.
Auf den ersten Blick erkennen Sie eine Hilfsmittelverordnung an der roten Farbe. Im zweiten Schritt prüfen Sie bitte den Text. Wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, können Sie Ihr Rezept online einreichen und somit Ihre Versorgung mit einem Hilfsmittel beantragen. Rezepte für eine Hilfsmittelversorgung sind einen Monat lang gültig. Sollte es sich bei Ihrem Rezept um ein Medikament handeln, hilft Ihnen Ihre Apotheke weiter.
Genderklausel: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf unserer Website die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.