Ganz einfach: Unser Online-Rezeptservice

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Rezept einreichen von zuhause aus!

Lesen Sie hier, wie einfach es ist, Ihre Hilfsmittelverordnung oder Ihr Sanitätshausrezept über unsere Website hochzuladen.

online-rezeptservice

Reichen Sie jetzt Ihre Hilfsmittelverordnung bzw. Ihr Sanitätshausrezept online ein

Sie haben ein Rezept erhalten, möchten aber nicht aus dem Haus gehen, um dieses einzulösen? Oder begleiten Sie einen Angehörigen oder Bekannten zum Arzt bzw. holen ihn aus dem Krankenhaus ab? Für diese Fälle haben wir unseren Online-Rezeptservice eingeführt, den Sie auf unserer Homepage www.kowsky.com finden. Fotografieren Sie das Rezept mit Ihrem Handy (oder scannen Sie es am Computer ein) und laden Sie es auf unserer Website hoch. Auf diesem Wege wird das Rezept direkt bei uns eingereicht. Schneller und unkomplizierter geht es nicht.

Sobald das Rezept bei uns eintrifft, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Hilfsmittelversorgung vor Ort zu koordinieren und durchzuführen. Sollten für Ihr eingereichtes Online-Rezept besondere Vorleistungen nötig sein – wie zum Beispiel die individuelle Vermessung von Körperteilen oder das Nehmen eines Abdruckes – setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen die Details. So stellen wir sicher, dass Sie bestmöglich versorgt werden.

Rezept online einreichen – So funktioniert’s:

Reichen Sie jetzt Ihre Hilfsmittelverordnung bzw. Ihr Sanitätshausrezept online hoch und beachten Sie dabei folgende Schritte:

  1. Scannen Sie Ihre Hilfsmittelverordnung ein oder fotografieren Sie bestmöglich mit Ihrem Smartphone. Achtung: Das Rezept darf noch nicht bei einem anderen Sanitätshaushaus eingereicht worden sein.
  2. Füllen Sie die Felder mit Ihren persönlichen Informationen aus und laden Ihr Rezept hoch, indem Sie die betreffende Datei mit dem Feld „Durchsuchen“ anklicken. Hier funktionieren alle gängigen Formate wie PDF, PNG, JPG, JPEG oder GIF. Sie können sogar mehrere Dateien auszuwählen, dazu halten Sie bitte die STRG-Taste gedrückt. 
  3. Lesen und bestätigen Sie bitte die Hinweise und klicken Sie die geforderten Kästchen an, um Ihre Zustimmung zu zeigen.
  4. Wenn Sie möchten, können Sie uns in dem extra dafür vorgesehenen Kästchen eine indivduelle Nachricht senden.
  5. Zu guter Letzt müssen Sie nur noch das rote Feld anklicken: Hilfsmittelverordnung absenden. Und schon wird Ihr Rezept an uns gesandt!
  6. Sie haben nun Ihre Hilfsmittelverordnung online eingereicht und erhalten in Kürze eine Bestätigungs-E-Mail. Lassen Sie sich nicht dadurch irritieren, dass diese nicht direkt von uns, sondern von Samedo kommt. Das hat nur administrative Gründe und dient einer zügigen Bearbeitung.
    Wir kontaktieren Sie so schnell wie möglich und freuen uns auf Sie!

Was ist eine Hilfsmittelverordnung?

Laut Definition sind Hilfsmittel Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund einer ärztlichen Verordnung. Der Gebrauch der Hilfsmittel ersetzt, erleichtert oder ergänzt eine beeinträchtigte Körperfunktion. Diese Hilfsmittelverordnung stellt ein Arzt aus und Sie können die Produkte über ein Sanitätshaus beziehen.

Auf den ersten Blick erkennen Sie eine Hilfsmittelverordnung an der roten Farbe. Im zweiten Schritt prüfen Sie bitte den Text. Wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, können Sie Ihr Rezept online einreichen und somit Ihre Versorgung mit einem Hilfsmittel beantragen. Rezepte für eine Hilfsmittelversorgung sind einen Monat lang gültig. Sollte es sich bei Ihrem Rezept um ein Medikament handeln, hilft Ihnen Ihre Apotheke weiter.

 

Genderklausel: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf unserer Website die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

 

 

 

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